Die Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (EKR), kann seit 2013, aufgrund des Erlasses LKZ 3338/2013 auch von Evangelischen weltweit erworben werden. Somit können die ausgesiedelten Siebenbürger Sachsen in Deutschland, wieder Mitglied, ihrer Heimatgemeinde werden. Die Zweitmitgliedschaft kann im Sonderstatus oder als Vollmitglied erlangt werden und damit auch das Mitspracherecht. Damit erfüllt sich ein sehnsüchtiger Wunsch der Ausgesiedelten, die sich somit viel besser in das Geschehen ihrer Kirchengemeinden einbringen können.
Die EKR und der HOG-Verband pflegen ein sehr gutes partnerschaftliches Verhältnis, sind sehr interessiert, dass viele Siebenbürger Sachsen die Zweitmitgliedschaft in ihren Heimatgemeinden erwerben und bieten ihre Unterstützung unter vorstand@siebenbuerger-sachsen-hog.de an.
Durchführungsbestimmungen zur Zweitmitgliedschaft:
http://www.evang.ro/fileadmin/user_upload/durchfuehrungsbestimmungen_zweitmitgliedschaft.pdf