Unser Verband
Mitgliederversammlung – das höchste Gremium
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des
Verbands der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsgemeinschaften e.V.
Sie bestimmt die grundlegenden Richtlinien der Verbandsarbeit und wählt den Vorstand.
Vorstand des HOG-Verbandes
Der Vorstand besteht aus:
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dem Vorsitzenden,
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zwei stellvertretenden Vorsitzenden,
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der Geschäftsführerin und
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dem Schriftführer.
Alle Mitglieder des Vorstands arbeiten ehrenamtlich und werden von der Mitgliederversammlung
für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt.
31. Fachtagung des HOG-Verbandes
Vom 24. bis 26. Oktober 2025 fand in Bad Kissingen die
31. Fachtagung des Verbands der Siebenbürgisch-Sächsischen Heimatortsgemeinschaften statt.
Im Rahmen dieser Tagung wurde der neue Vorstand gewählt:
- Zum erweiterten Vorstand gehören gem. Satzung die Leiter der sieben Regionalgruppen, die Vertreter der siebenbürgischen Partnerorganisationen und die Referenten zu Recht, Genealogie und Medien.
1. Regionalgruppe Burzenland: Manfred Binder / binder-manfred@t-online.de
2. Regionalgruppe Hermannstadt und Harbachtal: Michael Konnerth / michael.konnerth@t-online.de
3. Regionalgruppe Mediascher Umgebung: Heike Mai-Lehni / zuckerstern2@gmx.de
4. Regionalgruppe Mühlbacher Umgebung: Ludwig Beeg / ludwig.beeg@gmx.de
5. Regionalgruppe Nordsiebenbürgen: Horst Göbbel / horstgoebbel@gmx.de
6. Regionalgruppe Reps-u. Fogarascher Land: Ilse Welther / weltherilse@gmx.net
7. Regionalgruppe Schäßburger Raum: Wilhelm Beer / wilhelmbeer@gmx.de
A. der Bundesvorsitzende des Verbandes der Siebenbürger Sachsen oder einer seiner Stellvertreter
B. ein(e) Vertreter(in) der Evangelischen Kirche A.B. aus Rumänien
C. ein(e) Vertreter(in) des Demokratischen Forums der Deutschen in Siebenbürgen
D. ein(e) Vertreter(in) der Gemeinschaft der Siebenbürger Sachsen und evangelischen Banater Schwaben im Diakonischen Werk der EKD e. V.
E. ein(e) Vertreter(in) der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD)
F. ein(e) Vertreter(in) des Siebenbürgischen Kulturzentrums Schloss Horneck e. V. (SKSH)
a. ein(e) Vertreter(in) des Referats für Recht
b. ein(e) Vertreter(in) des Referats für Genealogie
Die Regionalgruppenleiter und deren Stellvertreter werden von den Vertretern der ordentlichen Mitglieder der jeweiligen Regionalgruppen auf die Dauer von 4 Jahren gewählt. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen der Mitglieder der Region zu vertreten und gemeinsame Projekte der Region zu fördern und ggf. zu koordinieren.








